Zinseszinsrechner

Für Kinder sparen: Betrag bis zum 18. Geburtstag berechnen

Alter des Kindes, Sparrate und angenommene Rendite ergeben den Betrag, der zum 18. Geburtstag oder einem anderen Zielalter zur Verfügung steht.

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Frühstart-Rente (geplant)
Betrag zum Zielalter––
Eingezahlt––
Erträge––
Anteil am Kindergeld––

Einzahlung am Monatsanfang, konstante Rendite, vor Kosten und Steuern. Die Frühstart-Rente ist ein Gesetzentwurf und verbleibt nach den Plänen bis zur Rente im Vorsorgedepot.

Kindergeld ganz oder teilweise anlegen

Das Kindergeld beträgt 2026 259 € pro Kind und Monat. Wie viel davon in einen Sparplan fließen kann, hängt am Haushaltsbudget: Das Kindergeld ist dafür gedacht, den Unterhalt des Kindes zu decken. Ein fester Teilbetrag, der später mit dem Einkommen steigt, ist für die meisten Familien realistischer als der volle Betrag.

Rate ab Geburteingezahlt bis 182 % (Tagesgeld)4 % (Mischung)6 % (Aktien-ETF)
25 €5.400 €6.493 €7.859 €9.570 €
50 €10.800 €12.986 €15.719 €19.141 €
100 €21.600 €25.972 €31.437 €38.281 €
259 € (volles Kindergeld)55.944 €67.268 €81.423 €99.149 €
216 Monatsraten, Einzahlung am Monatsanfang, vor Kosten und Steuern

Achtzehn Jahre sind für den Zinseszins ein mittlerer Zeitraum. Bei 6 % stammen am Ende rund 44 % des Betrags aus Erträgen, bei 4 % rund 31 %, bei 2 % rund 17 %. Der Startzeitpunkt ist der wichtigste Hebel: 50 € ab dem sechsten Geburtstag ergeben bei 6 % bis 18 nur rund 10.450 €, gut die Hälfte des Betrags ab Geburt, obwohl zwei Drittel der Raten eingezahlt werden. Ein Startbetrag wirkt noch stärker: 2.000 € aus Geldgeschenken zur Geburt wachsen bei 6 % bis 18 auf rund 5.700 €, mehr als 10 € im Monat über dieselbe Zeit (rund 3.830 € aus 2.160 € Einzahlung).

Welche Rendite realistisch ist, hängt an der Anlage. Bei 18 Jahren Anlagedauer ist ein breit gestreuter Aktien-ETF üblich; über so lange Zeiträume lagen Weltaktien historisch fast immer im Plus, mit zwischenzeitlichen Verlusten von 30 % und mehr. Tagesgeld schwankt nicht, verliert nach Inflation aber oft an Kaufkraft. Spezielle Ausbildungsversicherungen und Kindersparverträge mit hohen Abschlusskosten bringen meist weniger als ein einfacher ETF-Sparplan.

Kinderdepot oder Depot der Eltern

Kinderdepot

  • Inhaber ist das Kind, die Eltern verwalten es als gesetzliche Vertreter.
  • Erträge werden beim Kind versteuert: eigener Sparerpauschbetrag und Grundfreibetrag.
  • Mit 18 verfügt das Kind allein über das Geld.
  • Einzahlungen sind Schenkungen und lassen sich nicht zurückholen.

Depot der Eltern

  • Inhaber sind die Eltern, das Geld bleibt rechtlich ihres.
  • Erträge laufen über den Pauschbetrag der Eltern, der oft schon belegt ist.
  • Die Eltern entscheiden, wann und wofür das Geld übergeben wird.
  • Zählt nicht als Vermögen des Kindes, etwa beim BAföG.

Für ein Kinderdepot verlangen die meisten Banken die Geburtsurkunde, die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes und die Zustimmung beider sorgeberechtigten Elternteile. Kontoführung und Sparplan sind bei vielen Direktbanken und Neobrokern kostenlos. Die Entscheidung zwischen beiden Varianten hängt vor allem an zwei Fragen: Soll das Geld sicher beim Kind ankommen, auch bei Trennung oder Insolvenz der Eltern? Dann Kinderdepot. Soll die Familie flexibel bleiben und selbst über Zeitpunkt und Zweck entscheiden? Dann Elterndepot.

Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung fürs Kind

Auch ein Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 € im Jahr. Den Freistellungsauftrag stellen die Eltern als gesetzliche Vertreter; dafür braucht die Bank die Steuer-ID des Kindes. Bis 1.000 € Kapitalerträge im Jahr behält die Bank dann nichts ein.

Hat das Kind keine weiteren Einkünfte, bleiben Kapitalerträge zusätzlich bis zum Grundfreibetrag steuerfrei, 2026 sind das 12.348 €. Damit die Bank auch darüber nichts abzieht, beantragen die Eltern beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung mit dem Formular NV 1 A. Sie gilt bis zu drei Jahre und ersetzt bei der Bank den Freistellungsauftrag.

  • Laufende Jahre: Ein Kinderdepot mit Aktien-ETF verbraucht über die Vorabpauschale 2026 erst ab rund 64.000 € Bestand den Pauschbetrag; bis dahin reicht der Freistellungsauftrag.
  • Verkauf: Werden große Gewinne realisiert, etwa zum 18. Geburtstag, ist die NV-Bescheinigung sinnvoll. Bis 13.348 € Gewinn nach Teilfreistellung bleiben dann steuerfrei, bei Aktien-ETFs also rund 19.000 € Kursgewinn.
  • Steuer bereits abgezogen: Ohne NV-Bescheinigung zu viel einbehaltene Steuer holt eine Steuererklärung für das Kind mit Anlage KAP zurück.
  • Gestaffelt verkaufen: Über mehrere Jahre verteilt lassen sich Grundfreibetrag und Pauschbetrag jedes Jahr neu nutzen, solange das Kind kein eigenes Einkommen hat.

Schenkung an das Kind und Zugriff ab 18

Jede Einzahlung in ein Kinderdepot ist eine Schenkung. Schenkungsteuer fällt dabei praktisch nie an: Jeder Elternteil kann einem Kind innerhalb von zehn Jahren 400.000 € steuerfrei schenken, Großeltern ihren Enkeln 200.000 €. Bis zur Volljährigkeit dürfen die Eltern das Geld nur im Interesse des Kindes verwenden, also nicht für den eigenen Bedarf und nicht für den laufenden Unterhalt, den sie ohnehin schulden. Ausgaben für das Kind über den Unterhalt hinaus, etwa ein Schüleraustausch, sind zulässig.

Ab dem 18. Geburtstag entscheidet das Kind allein

Mit der Volljährigkeit geht die Verfügung über das Depot vollständig auf das Kind über, auch wenn die Eltern das Geld für Studium oder Führerschein vorgesehen hatten. Wer diese Kontrolle behalten will, spart im eigenen Depot und überträgt später gezielt.

Viele Banken stellen das Kinderdepot zum 18. Geburtstag auf ein normales Depot um und verlangen dafür eine Legitimation des jungen Erwachsenen. Wird das Geld zu einem festen Termin gebraucht, etwa zum Studienbeginn, lohnt es sich, ab etwa drei bis fünf Jahren vorher schrittweise in Tagesgeld oder Festgeld umzuschichten; ein Kursrückgang kurz vor dem Termin lässt sich sonst nicht mehr aussitzen. Soll das Geld länger liegen, etwa bis 25, wächst es weiter: 50 € ab Geburt ergeben bei 6 % bis 25 rund 34.000 €.

Anrechnung beim BAföG und bei der Familienversicherung

BAföG
Eigenes Vermögen von Studierenden unter 30 Jahren wird über einem Freibetrag von 15.000 € angerechnet (ab 30 Jahren 45.000 €). Der übersteigende Betrag wird auf die Monate des Bewilligungszeitraums verteilt und mindert die Förderung. Ein Kinderdepot von 25.000 € senkt den BAföG-Anspruch im Jahr um bis zu 10.000 €; Geld im Depot der Eltern zählt hier nicht als Vermögen des Kindes.
Familienversicherung
Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag zählen zum Gesamteinkommen des Kindes. Überschreitet es ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße, 2026 rund 565 € im Monat, endet die beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Große Verkäufe in einem Jahr können diese Grenze reißen.
Kindergeld
Für volljährige Kinder in Ausbildung ist das eigene Einkommen oder Vermögen seit 2012 unerheblich; das Depot gefährdet das Kindergeld nicht.

Frühstart-Rente: 10 € im Monat geplant

Die Bundesregierung hat am 12. August 2026 einen Gesetzentwurf zur Frühstart-Rente beschlossen. Geplant sind 10 € im Monat vom Staat für jedes Kind vom sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit, eingezahlt in ein privates Vorsorgedepot. Beginnen soll es mit dem Geburtsjahrgang 2020, rückwirkend ab 2026; jedes Jahr kommt ein weiterer Jahrgang hinzu. Bundestag und Bundesrat hatten im Oktober 2026 noch nicht abschließend entschieden.

Über zwölf Jahre zahlt der Staat 1.440 €. Bei 6 % Rendite werden daraus bis zum 18. Geburtstag rund 2.090 €. Das Geld ist für die Altersvorsorge bestimmt und bleibt nach den Plänen bis zum Rentenbeginn angelegt; ohne weitere Einzahlung wächst es bis 67 bei gleicher Rendite auf rund 36.000 €. Für Ausbildung oder Führerschein steht es nicht zur Verfügung, deshalb ersetzt es keinen eigenen Sparplan für das Kind. Im Rechner lässt sich die Frühstart-Rente unter „Zielalter und Frühstart-Rente“ zuschalten; das Ergebnis enthält dann auch den gebundenen Teil.