Altersvorsorgedepot ab 2027: Zulagen und Endkapital berechnen
Der Rechner zeigt, welche Zulagen ein monatlicher Eigenbeitrag auslöst und welchen Depotwert Beiträge, Zulagen und Erträge bis zum 65. Geburtstag ergeben.
Wer ein Altersvorsorgedepot abschließen darf und was es ersetzt
Das Altersvorsorgedepot ist die geförderte private Altersvorsorge, die ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente für Neuverträge ablöst. Grundlage ist das 2026 vom Bundestag beschlossene Altersvorsorgereformgesetz. Anders als bei Riester gibt es keine Beitragsgarantie: Das Geld fließt in Fonds und ETFs, der Depotwert schwankt mit den Kursen. Der Staat fördert über Zulagen, die direkt ins Depot gezahlt werden, und über die Steuerfreiheit der Erträge bis zur Auszahlung.
- Zulageberechtigt ist im Kern der bisherige Riester-Personenkreis: rentenversicherungspflichtig Beschäftigte, Beamtinnen und Beamte, Bezieher von Lohnersatzleistungen sowie Eltern in der Kindererziehungszeit. Ein Ehepartner ohne eigene Berechtigung kann mittelbar mitgefördert werden.
- Zertifizierung: Nur Verträge, die das Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert hat, lösen Zulagen aus. Die Zulage beantragt der Anbieter jährlich bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), wenn ein Dauerzulageantrag vorliegt.
- Produktarten: Neben dem Depot mit frei gewählten Fonds müssen Anbieter ein Standardprodukt mit gesetzlich gedeckelten Kosten anbieten. Wer keine eigene Auswahl trifft, wird dort angelegt.
- Riester: Bestehende Verträge laufen mit den alten Regeln weiter oder werden übertragen. Neue Riester-Verträge gibt es ab 2027 nicht mehr.
Vor dem 1. Januar 2027 gibt es keine geförderten Verträge
Vor dem Marktstart darf kein Anbieter ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot abschließen. Depots, die vorher unter diesem Namen beworben werden, sind normale Wertpapierdepots ohne Zulage und ohne Steuerstundung.
Grundzulage: 50-Prozent- und 25-Prozent-Staffel
Die Grundzulage hat zwei Stufen. Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr zahlt der Staat 50 %, also bis zu 180 €. Auf jeden weiteren Euro bis zu einem Jahresbeitrag von 1.800 € kommen 25 % dazu, höchstens weitere 360 €. Zusammen sind das maximal 540 € Grundzulage im Jahr. Beiträge über 1.800 € bleiben ohne Zulage, ihre Erträge sind in der Ansparphase aber weiterhin steuerfrei.
Grundzulage = 0,5 × min(Beitrag; 360 €) + 0,25 × (min(Beitrag; 1.800 €) − 360 €)
| Eigenbeitrag pro Jahr | pro Monat | Grundzulage | Förderquote |
|---|---|---|---|
| 360 € | 30 € | 180 € | 50,0 % |
| 600 € | 50 € | 240 € | 40,0 % |
| 1.200 € | 100 € | 390 € | 32,5 % |
| 1.800 € | 150 € | 540 € | 30,0 % |
| 2.400 € | 200 € | 540 € | 22,5 % |
Die Tabelle zeigt zwei Ziele, die sich widersprechen. Die höchste Quote von 50 % gibt es schon mit 30 € im Monat. Den höchsten Eurobetrag gibt es erst mit 150 € im Monat, dann aber nur noch mit 30 % Quote. Wer wenig zur Seite legen kann, holt mit 30 € pro Monat den größten Anteil heraus. Wer 150 € aufbringt, bekommt dreimal so viel Geld vom Staat. Ab 151 € im Monat sinkt die Quote weiter, weil jeder zusätzliche Euro ohne Zulage bleibt.
Eigenbeitrag für die volle Zulage und Depotwert mit 65
Für die volle Grundzulage sind 1.800 € im Jahr nötig, also 150 € im Monat. Anders als bei Riester hängt die Zulage nicht an einem Mindesteigenbeitrag in Prozent des Einkommens: Jeder eingezahlte Euro löst seinen Anteil aus. Die Zulage wird für das Beitragsjahr beantragt, geht meist im Folgejahr ein und arbeitet ab dann mit Zinseszins im Depot. Je mehr Jahre bis 65 bleiben, desto stärker wächst sie.
| Eigenbeitrag pro Monat | eigene Einzahlung | Zulagen gesamt | Depotwert mit 65 | ohne Zulagen |
|---|---|---|---|---|
| 30 € | 12.600 € | 6.300 € | 55.202 € | 37.157 € |
| 50 € | 21.000 € | 8.400 € | 85.988 € | 61.928 € |
| 100 € | 42.000 € | 13.650 € | 162.954 € | 123.856 € |
| 150 € | 63.000 € | 18.900 € | 239.920 € | 185.784 € |
| 200 € | 84.000 € | 18.900 € | 301.848 € | 247.713 € |
Bei 30 € im Monat machen die Zulagen den Depotwert um rund 49 % größer, bei 150 € um rund 29 %, bei 200 € nur noch um rund 22 %. Der Zuwachs in Euro bleibt ab 150 € gleich, weil die Zulage gedeckelt ist. Das Startalter wirkt stärker als jede Beitragsstufe:
| Start mit | Jahre bis 65 | eigene Einzahlung | Zulagen gesamt | Depotwert mit 65 |
|---|---|---|---|---|
| 20 Jahren | 45 | 81.000 € | 24.500 € | 442.741 € |
| 25 Jahren | 40 | 72.000 € | 21.600 € | 326.923 € |
| 30 Jahren | 35 | 63.000 € | 18.900 € | 239.920 € |
| 40 Jahren | 25 | 45.000 € | 13.500 € | 122.418 € |
| 50 Jahren | 15 | 27.000 € | 8.100 € | 53.628 € |
Die Kosten wirken jedes Jahr auf das gesamte Depot. 0,5 % laufende Kosten senken 6 % Bruttorendite auf rund 5,5 %. Der Rechner zieht die Kosten deshalb von der Rendite ab, bevor er verzinst. Für einen breit gestreuten Aktien-ETF sind 5 bis 7 % Rendite pro Jahr eine vorsichtige bis mittlere Annahme; das Standardprodukt mit einem Anteil sicherer Anlagen liegt darunter.
Kinderzulage bis 300 € pro Kind
Für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, gibt der Staat 1 € Zulage je eingezahltem Euro, höchstens 300 € pro Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage für ein Kind ist mit 25 € im Monat erreicht, für zwei Kinder mit 50 €. Bei verheirateten Eltern geht die Kinderzulage wie bei Riester grundsätzlich an die Mutter; die Eltern können sie gemeinsam dem Vater zuordnen. Sie endet mit dem Kindergeld, also mit 18 Jahren oder bei Ausbildung und Studium spätestens mit 25.
| Fall | Eigenbeitrag pro Jahr | Grundzulage | Kinderzulage | Förderung gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 1 Kind, 25 € im Monat | 300 € | 150 € | 300 € | 450 € |
| 2 Kinder, 50 € im Monat | 600 € | 240 € | 600 € | 840 € |
| 2 Kinder, 150 € im Monat | 1.800 € | 540 € | 600 € | 1.140 € |
Mit einem Kind und 25 € im Monat übersteigt die Förderung den eigenen Beitrag: 450 € Zulagen auf 300 € eigenes Geld. Über 35 Jahre ergibt das im Rechner rund 68.000 € Depotwert bei nur 10.500 € eigener Einzahlung, wenn die Kinderzulage 18 Jahre fließt. Zwei Kinder und 150 € im Monat heben den Depotwert mit 65 von rund 240.000 € auf rund 284.000 €. Unter „Erweiterte Angaben“ steht im Feld „Jahre mit Kinderzulage“, wie lange noch Kindergeld fließt; bei mehreren Kindern unterschiedlichen Alters ist ein Mittelwert eine brauchbare Näherung.
Berufseinsteigerbonus: 200 € unter 25
Wer beim Abschluss jünger als 25 Jahre ist, erhält einmalig 200 € zusätzlich zur Grundzulage. Der Bonus kommt mit der ersten Zulage ins Depot. Der Rechner bucht ihn im ersten Jahr, wenn das eingegebene Alter unter 25 liegt und ein Eigenbeitrag eingetragen ist.
Der Betrag wirkt klein, hat aber die längste Laufzeit aller Zulagen. 200 € mit 22 Jahren wachsen bei 6 % bis 65 auf rund 2.450 €. Für Auszubildende und Studierende mit Minijob lohnt sich deshalb schon ein Beitrag von 30 € im Monat: 180 € Grundzulage plus Bonus ergeben im ersten Jahr 380 € Förderung auf 360 € Eigenbeitrag.
Steuer in der Ansparphase und bei Auszahlung
In der Ansparphase fällt auf Erträge im Altersvorsorgedepot keine Abgeltungsteuer und keine Vorabpauschale an, auch Umschichtungen zwischen Fonds bleiben steuerfrei. Die volle Rendite bleibt im Depot und verzinst sich weiter. Im freien Depot gehen dagegen jedes Jahr Steuern auf Ausschüttungen und Vorabpauschale ab, sobald der Sparerpauschbetrag von 1.000 € ausgeschöpft ist.
Besteuert wird erst die Auszahlung, und zwar vollständig: Eigenbeiträge, Zulagen und Erträge zählen als sonstige Einkünfte und unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz im Rentenalter. Wer im Ruhestand weniger Einkommen hat als im Berufsleben, zahlt meist einen niedrigeren Satz. Gutverdiener können die Beiträge zusätzlich als Sonderausgaben geltend machen; das Finanzamt prüft dann, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulage, und erstattet die Differenz.
Riester-Vertrag ins Depot übertragen
Bestehende Riester-Verträge behalten Bestandsschutz. Das Guthaben kann in ein Altersvorsorgedepot übertragen werden, ohne dass erhaltene Zulagen zurückgezahlt werden. Ob sich der Wechsel lohnt, hängt an den bereits bezahlten Abschlusskosten, den laufenden Kosten und der Garantie, die beim Wechsel wegfällt.
- In der letzten Jahresmitteilung des Riester-Vertrags Vertragswert, garantiertes Kapital und laufende Kosten in Prozent nachsehen.
- Abschlusskosten prüfen: Bei vielen Verträgen sind sie in den ersten fünf Jahren verrechnet. Ein Wechsel spart dann nur noch laufende Kosten, ein neuer Vertrag kann neue Abschlusskosten auslösen.
- Wechselgebühr beim alten Anbieter erfragen; sie ist bei Riester gesetzlich auf 150 € begrenzt.
- Bei Rentenversicherungen mit hohem Garantiezins aus der Zeit vor 2012 den Vertrag eher weiterlaufen lassen: Ein garantierter Zins von 2,25 % oder mehr ist ohne Kursrisiko kaum zu ersetzen.
- Das Altersvorsorgedepot eröffnen und die Übertragung vom neuen Anbieter anstoßen lassen. Nicht selbst kündigen: Eine Kündigung mit Auszahlung ist eine schädliche Verwendung, Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert.
- Den übertragenen Betrag im Rechner nicht als Eigenbeitrag eintragen. Er wirkt wie Startkapital: 20.000 € wachsen bei 5,5 % über 30 Jahre allein auf rund 99.700 €.
Auszahlung ab 65: Auszahlplan, Leibrente und 30 % Einmalbetrag
- Beginn
- Frühestens mit 65, spätestens mit 70 Jahren. Früher nur, wenn bereits eine vorgezogene gesetzliche Altersrente oder Pension bezogen wird.
- Einmalbetrag
- Zu Beginn der Auszahlphase dürfen bis zu 30 % des Kapitals auf einmal entnommen werden. Eine Auszahlung des gesamten Kapitals ist nicht vorgesehen.
- Auszahlplan
- Das restliche Kapital bleibt in Fonds angelegt und wird in monatlichen Raten ausgezahlt. Erträge fließen weiter, die Rate hängt von der Entwicklung des Depots ab.
- Leibrente
- Das Kapital geht an einen Versicherer, der lebenslang eine feste Rente zahlt. Kein Risiko, das Geld zu überleben, dafür in der Regel kein Restkapital für Erben.
- Steuer
- Alle Auszahlungen sind voll steuerpflichtig, auch der Einmalbetrag. Er fällt in ein einziges Steuerjahr und kann dort den Steuersatz deutlich erhöhen.
Beispiel aus der Tabelle oben: 239.920 € Depotwert mit 65. Der Einmalbetrag von 30 % sind 71.976 €, es bleiben 167.944 € für den Auszahlplan. Bei 4 % Rendite in der Auszahlphase und Kapitalverzehr über 20 Jahre ergibt das rund 1.010 € im Monat vor Steuern; ohne Einmalentnahme wären es rund 1.445 €. Die monatliche Rate lässt sich mit dem Entnahmeplan-Rechner genauer durchspielen.
Der Einmalbetrag erhöht das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Entnahme. Am wenigsten Steuer kostet er in einem Jahr ohne Gehalt, etwa im ersten vollen Rentenjahr.
Gefördertes Depot oder freier ETF-Sparplan
| Merkmal | Altersvorsorgedepot | Freier ETF-Sparplan |
|---|---|---|
| Staatliche Zulage | bis 540 € plus 300 € je Kind, einmalig 200 € unter 25 | keine |
| Steuer in der Ansparphase | keine | Vorabpauschale und Ausschüttungen jährlich über 1.000 € Sparerpauschbetrag |
| Steuer bei Auszahlung | persönlicher Steuersatz auf die gesamte Auszahlung | 26,375 % nur auf den Gewinn, davon 30 % steuerfrei bei Aktienfonds |
| Zugriff auf das Geld | ab 65, vorher nur mit Rückzahlung der Förderung | jederzeit |
| Auszahlung | höchstens 30 % auf einmal, Rest als Plan oder Rente | frei wählbar |
Der Vergleich nach Steuern mit den Werten aus der Tabelle oben: Start mit 30, 150 € im Monat, 35 Jahre. Im freien Sparplan stehen 185.784 €, davon 122.784 € Gewinn. Beim Verkauf werden 70 % des Gewinns mit 26,375 % besteuert, rund 22.700 €; es bleiben rund 163.100 €, ohne die zwischendurch gezahlte Vorabpauschale. Im Altersvorsorgedepot stehen 239.920 €, die voll versteuert werden. Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 20 % im Alter bleiben rund 191.900 €, bei 30 % noch rund 167.900 €.
Das geförderte Depot liegt damit vorn, solange der durchschnittliche Steuersatz im Alter unter etwa 30 % bleibt. Der Vorsprung wächst mit Kinderzulagen und mit niedrigen Beiträgen, bei denen die Förderquote am höchsten ist. Geld, das vor dem Ruhestand gebraucht werden könnte, etwa für eine Immobilie oder als Reserve, gehört in den freien Sparplan. Eine übliche Aufteilung: 150 € ins geförderte Depot für die volle Zulage, alles darüber in den freien Sparplan.